Beitragsordnung
Beschluß der Generalversammlung vom 18. Februar 2005
einmaliges Eintrittsgeld | jährliche Beiträge | |
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1. Person einer Partnerschaft | abgeschafft | 60,- Euro |
2. Person einer Partnerschaft | abgeschafft | 30,- Euro |
Familie/Partnerschaft ab 3 Personen | abgeschafft | 100,- Euro |
Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Studenten | abgeschafft | 30,- Euro |
Die Regelung für Jugendliche gilt auch über das 18. Lebensjahr hinaus, solange die Familie Kindergeld erhält.
Der Jahresbeitrag ist im Januar für das laufende Jahr in einer Summe durch Bankeinzug fällig. Eintretende im Laufe eines Rechnungsjahres bezahlen nur für die noch verbleibenden Monate des Jahres.